PensionskasseEine Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit.
Die Pensionskasse erbringt Versorgungsleistungen der betrieblichen Altersversorgung gegen Zahlung von Beiträgen und gleicht insofern der Lebensversicherung. Sie unterliegt wie jedes Lebensversicherungsunternehmen der Versicherungsaufsicht durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Man unterscheidet zwischen Betriebs- und Konzernpensionskassen, über welche ausschließlich dem Betrieb/Konzern angehörige Arbeitnehmer versorgt werden können und überbetrieblichen Pensionskassen (Versorgung von Arbeitnehmern unterschiedlicher Unternehmen und Branchen).
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