UnterstützungskasseEine Unterstützungskasse ist eine mit Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbstständige Einrichtung, die von mehreren Arbeitgebern (Trägerunternehmen) getragen wird.
Die Unterstützungskasse gewährt den Zugehörigen der Trägerunternehmen Versorgungsleistungen ohne Rechtsanspruch. Aufgrund der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts haben die Arbeitnehmer aber eine Rechtsposition, die faktisch einem Rechtsanspruch gleichkommt. Denn reichen die Mittelder Unterstützungskasse nicht aus, richtet sich der Anspruch bezüglich des Differenzbetrages gegen den Arbeitgeber (arbeitsrechtliche Durchgriffshaftung). Die Leistungen werden aus den Zuwendungen, die jedes Trägerunternehmen freiwillig an die Kasse erbringt, finanziert. Von diesen Zuwendungen wird bei der kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse eine kongruente (= deckungsgleiche) Rückdeckungsversicherung periodengerechten Ausfinanzierung der Leistungen abgeschlossen. An dieser Stelle soll nur die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse beleuchtet werden. Die Zuwendungen sind beim Trägerunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen (§ 4d EStG) als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Die Unterstützungskasse gewährt den Zugehörigen der Trägerunternehmen Versorgungsleistungen ohne Rechtsanspruch. Aufgrund der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts haben die Arbeitnehmer aber eine Rechtsposition, die faktisch einem Rechtsanspruch gleichkommt. Denn reichen die Mittelder Unterstützungskasse nicht aus, richtet sich der Anspruch bezüglich des Differenzbetrages gegen den Arbeitgeber (arbeitsrechtliche Durchgriffshaftung). Die Leistungen werden aus den Zuwendungen, die jedes Trägerunternehmen freiwillig an die Kasse erbringt, finanziert. Von diesen Zuwendungen wird bei der kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse eine kongruente (= deckungsgleiche) Rückdeckungsversicherung periodengerechten Ausfinanzierung der Leistungen abgeschlossen. An dieser Stelle soll nur die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse beleuchtet werden. Die Zuwendungen sind beim Trägerunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen (§ 4d EStG) als Betriebsausgaben abzugsfähig.
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