PensionszusageVon der Pensionszusage spricht man auch als "unmittelbare Versorgungszusage" und "Direktzusage". Sie ist das Versprechen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer, bei Erreichen einer Altersgrenze, Tod oder Invalidität eine Leistung zu erbringen. Der Arbeitnehmer hat gegenüber seinem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen.
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