UnterstützungskasseDie Unterstützungskasse gewährt den Zugehörigen der Trägerunternehmen Versorgungsleistungen ohne Rechtsanspruch. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haben die Arbeitnehmer aber eine Rechtsposition, die faktisch einem Rechtsanspruch gleichkommt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei einem persönlichen Gespräch.
⇒ Detailinformationen finden Sie unter dem Menü-FIRMENKUNDEN!!!
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