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RechtsschutzversicherungRecht haben und Recht bekommen sind leider zwei völlig unterschiedliche Sachen! Streitigkeiten können schnell teuer werden, wenn sie durch ein Gericht geklärt werden müssen. Die Kosten berechnen sich nach dem Streitwert und schon bei vermeintlich kleinen Streitigkeiten kommen schnell größere Summen zusammen, die Sie in jedem Fall zunächst selbst tragen müssen. Nur bei einem Sieg vor Gericht müssen die Kosten in der Regel vom Verlierer getragen werden. Die Rechtsschutzversicherung leistet im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung für die Anwalts- und Gerichtsgebühren sowie die Entschädigung von Sachverständigen und Zeugen. Die Beiträge werden nach dem Leistungsumfang berechnet. Rechtsschutzversicherungen können für mehrere Bereiche abgeschlossen werden und zu "Paketen" geschnürt werden.
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