Glasschäden im Büro- oder Geschäftsgebäude verursachen meist erhebliche Kosten. Mit einer Glasversicherung versichern Sie die mit dem Gebäude fest verbundene Glasscheiben oder auch nur die Verglasung, die zu Räumen und Gebäudeteilen gehört, die dem allgemeinen Gebrauch dienen.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- mit dem Gebäude fest verbundene Außen- und Innenscheiben (ausgenommen Werbeanlagen)
- die Verglasung von Räumen oder Gebäudeteilen, die dem allgemeinen Gebrauch dienen, zum Beispiel in Treppenhäusern, Gemeinschaftsräumen und Wetterschutzvorbauten
Zusatzbaustein: Werbeanlagenversicherung
Die Versicherung von Werbeanlagen deckt folgende Verglasungen ab:
- Leuchtröhrenanlagen
- Firmenschilder
- Transparente mit und ohne Ausleuchtung (Leuchtkörper)
Vorteile für das Unternehmen:
- Je nach Versicherer Allgefahrendeckung
- Umfassender Versicherungsschutz
- Einfache Beitragsbemessungsgrundlage
- Direktabrechnung mit Reparaturbetrieb
Schadenbeispiele aus der Praxis:
Erfolglose Ermittlungen
Ein Boutique-Besitzer fand eines Morgens das Schaufenster seines Ladens eines vollkommen zerstört vor. In der voran gegangenen Nacht wurde die Schaufensterscheibe mit einem Pflasterstein eingeworfen, ohne dass es einen Anlass oder Diebstahl dafür gab. Die Polizei konnte leider keinen Täter ermitteln. Der Schaden in Höhe von 1.600 € wurde durch die Glasversicherung abgedeckt.
Klassiker
Temperaturunterschiede und das damit verbundenen Dehnungsverhalten von Glasscheiben verursachen oft Risse, die den Austausch der kompletten Scheibe notwendig machen. Diese Erfahrung musste auch eine Firma die Baumaschinen vermietet machen, die mittels eines verglasten Vorbaus verschiedene Maschine bewirbt. Die Schadenhöhe wurde auf 450 € geschätzt und durch die Glasversicherung übernommen.
Schäden durch Mitarbeiter
Bei dem Einbau einer neuen PC-Ausstattung in die Büroräume stolperte einer der Angestellten und stürzte in eine größere Ausstellungsvitrine, die dabei komplett zerstört wurde. Die Schadenhöhe wurde auf 800 € geschätzt. Diese Rechnung wurde durch die Glasversicherung beglichen.
Unwetter
Die Lichtkuppel eines Autohauses wurde bei einem starken Unwetter von herumwirbelnden Ästen und Hagel an mehreren Stellen durchschlagen. Ungefähr die Hälfte der Glasscheiben musste ausgetauscht werden. Der Rechnung betrug durch die aufwendigen Arbeiten 7.500 € und wurde von der Schadenabteilung der Glasversicherung direkt an den Glaser überwiesen.