Kfz-Versicherung

„Jetzt vergleichen und günstige Autoversicherung finden aus einer Riesenauswahl an Tarifen“
Die Autoversicherung gehört zu den am stärksten umkämpften Versicherungssparten auf dem deutschen Markt und dementsprechend werben auch viele Versicherer mit Hunderten von Tarifen um Kunden.

Es gibt riesengroße Unterschiede 
Allerdings sind nicht alle Kfz-Versicherungen gleich im Leistungsumfang. Besonders preisgünstige Tarife beinhalten oftmals nur ein abgespecktes Bedingungswerk und binden den Kunden zusätzlich auch noch an bestimmte Werkstätten, die im Schadenfall besucht werden müssen. Hält sich der Kunde nicht an die Vorgabe des Versicherers, steigert sich die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers deutlich. 

 

 

 

 
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Ist die Kfz-Versicherung eine Pflichtversicherung?

Die Kfz Versicherung ist für jeden Fahrzeughalter, der in Deutschland ein Fahrzeug zulassen möchte, verpflichtend. Bei  der Zulassung eines Fahrzeugs muss der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung erbracht werden. Die Teil- und Vollkaskoversicherung ist optional und muss nicht zwingend abgeschlossen werden. Die Haftpflichtversicherung schützt den Fahrzeughalter vor Ansprüchen Dritter, die sich aus dem Betrieb und Besitzes des Fahrzeugs ergeben. 

 

 

 

 

Welche Schäden sind durch die Teilkasko gedeckt? 

  • Die Teilkaskoversicherung leistet für Schäden, die durch verschiedene Ursachen am eigenen Pkw passieren. Abgedeckt werden unter anderem Schäden durch Brand, Explosion, Überschwemmung, Diebstahl und Kollisionen mit Wildtieren, aber auch Glasschäden unabhängig von der Ursache. Außerdem werden Schäden durch Marderbiss entschädigt, die daraus resultierenden Folgeschäden aber nicht bei allen Gesellschaften oder nur bis zu einer gewissen Höchstgrenze.
  • Die Definition für Kollisionen mit Wildtieren ist mittlerweile gefasst, viele Versicherer gewähren Deckung für Kollisionen mit Tieren aller Art. Sehr günstige Tarife beschränken dagegen den Versicherungsschutz oft auf Kollisionen mit Wildtieren nach dem Bundesjagdgesetz. 

 

 

 

Welche Schäden sind durch die Vollkaskoversicherung  gedeckt? 

  • Eine Vollkaskoversicherung umfasst zusätzlich Schäden durch Vandalismus, sowie alle selbstverschuldete Unfälle. Auch Unfälle mit Fahrerflucht sind in der Vollkasko enthalten.
  • Durch diese umfangreiche Deckung sind die zu zahlenden Beiträge aber auch in den meisten Fällen höher als in der Teilkaskoversicherung. 

 

 

 

Welche Kfz-Versicherung eignet sich für mein Auto? 

  • Die Haftpflichtversicherung ist für alle Fahrzeughalter verpflichtend. Bei den Beiträgen für die zusätzlichen Deckungen durch die Teil- und Vollkaskoversicherung kommt es in erster Linie auf das Alter des Fahrzeugs an. Neue Fahrzeuge sollten nach Möglichkeit immer eine Vollkaskoversicherung erhalten, Fahrzeuge mit einem Alter zwischen fünf und elf Jahren eine Teilkaskoversicherung und noch ältere Fahrzeuge eine reine Haftpflichtdeckung.
  • Diese pauschalen Grenzen gelten allerdings nur zur Orientierung, da es auch auf den individuellen Zustand und den ursprünglichen Wert des Fahrzeugs ankommt. Bei einem zwölf Jahre alten Porsche 911 ist die Vollkaskoversicherung auch weiterhin zu empfehlen.
  • Letztendlich müssen Sie als Kunde selbst entscheiden, welchen Schutz Ihr Fahrzeug erhalten soll.

 

 

 

Welche Zusatzleistungen zur Autoversicherung gibt es? 

  • Viele Versicherungsgesellschaften bieten zusätzliche Bausteine an, die den Versicherungsschutz erweitern.
  • Eine Insassenunfallversicherung ist heute nicht mehr notwendig, da alle Insassen eines Fahrzeugs bei einem selbst verschuldeten Unfall Ansprüche an die Haftpflichtversicherung richten können. Ausgenommen von dieser Regelung ist nur der Fahrer, für diesen lässt sich aber eine Fahrerschutzversicherung abschließen. Mit dieser wird er den anderen Insassen gleichgestellt.
  • Außerdem gibt es die Möglichkeit einen Schutzbrief in Ihre Kfz-Versicherung einzuschließen, der Entschädigung bei Fahrzeugpannen leistet.
  • Durch den Einschluss eines Rabattretters können Sie bei Ihrer Versicherung auch bei einem Schaden in Ihrer bisherigen Schadenfreiheitsklasse bleiben und werden nicht eine oder mehrere Klassen zurückgestuft. 

 

 

 
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