Musikinstrumentenversicherung

„Flexibler Allgefahren-Schutz für Ihre Musikinstrumente“
Selbst vergleichsweise einfache Musikinstrumente kosten viel Geld und für diese Investition sollte auch ein adäquater Versicherungsschutz bestehen. Generell sind Musikinstrumente zwar in der Hausratversicherung mitversichert, sie deckt aber nur wenige Gefahren wirklich ab.

 

 

 

 
Fordern Sie ein Angebot für Ihre Musikinstrumentenversicherung an.  Angebot anfordern  
 

 

 

 

Welche Gefahren sind versichert?

Um Musikinstrumente zu versichern gibt es deutlich bessere Alternativen zur Hausratversicherung. Mit einer speziellen Versicherung für Musikinstrumente wird der Versicherungsumfang auf nahezu alle Gefahren erweitert. Sie umfasst beispielsweise auch Schäden durch Liegenlassen, Herunterfallen, Veruntreuung und einfachen Diebstahl. Es gibt nur wenige Ausschlüsse vom Versicherungsschutz, die wir Ihnen auf Anfrage gern erläutern 

 

 

 

Welche Schäden deckt die Musikinstrumentenversicherung?

Eine Musikinstrumenten-Versicherung bietet Ihnen eine sogenannte Allgefahrendeckung. Das Musikinstrument ist damit grundsätzlich gegen jegliche Beschädigung und jeden Verlust geschützt, der nicht ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen ist. Der Deckungsumfang ist viel weiter gefasst als in einer normalen Hausratversicherung, so dass die Musikinstrumentenversicherung eine bessere Deckung enthält.
Sie eignet sich vor allem als Versicherung für Musikinstrumente, die einen hohen Anschaffungswert haben und deswegen auch gegen möglichst viele Gefahren versichert werden sollten.

 

 

 

Welche Musikinstrumente lassen sich in der Musikinstrumenten Versicherung versichern? 

Die Versicherung für Musikinstrumente eignet sich für viele Instrumente, neben Horn, Geige, Klavier und Gitarre können auch andere Blech-, Streich-, Zupf- und Schlaginstrumente versichert werden. Teilweise gibt es aber Einschränkungen in den einzelnen Instrumentengruppen.
Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen gerne einen Vergleich  von Musikinstrumentenversicherung und weisen Sie auf die unterschiedlichen Deckungsarten und Ausschlüsse hin. 

 

 

 

Können mehrere Musikinstrumente in einem Vertrag versichert werden? 

Sie können in einem Vertrag beliebig viele Musikinstrumente versichern, dabei ist es unerheblich, zu welcher Gruppe die Instrumente zuzuordnen sind. Ein- und Ausschlüsse von einzelnen Instrumenten sind jederzeit möglich, eine formlose Mitteilung an den Versicherer oder uns ist völlig ausreichend. 

 

 

 

Ist eine Zeitwert- oder eine Neuwertversicherung sinnvoller? 

Die Versicherung kann wahlweise für den Neuwert oder den Zeitwert des Instruments abgeschlossen werden. Bei einer Musikinstrumentenversicherung nach Zeitwert ist nur eine geringere Prämie zu zahlen, bei besonders hochwertigen Instrumenten ist in den meisten Fällen aber die Versicherung nach Neuwert sinnvoller, auch wenn dann die Beiträge etwas höher sind.

 

 

 

Wo gilt der Versicherungsschutz in der Musikinstrumentenversicherung?

Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz ausschließlich innerhalb Deutschlands. Die Mitversicherung von Reisen innerhalb Europas ist meistens problemlos möglich, ein weltweiter Versicherungsschutz erfordert aber in der Regel eine zusätzliche Absprache mit dem Versicherer. Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie ein spezielles Angebot benötigen. 

 

 

 

Gibt es spezielle Deckungskonzepte in der Musikinstrumenten Versicherung? 

Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Ihre Musikinstrumente versichern möchten. Für Berufsmusiker, Orchestermusiker und Musiklehrer bieten wir spezielle Konzepte.  Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre Bedürfnisse. 

 

 

 
Fordern Sie ein Angebot für Ihre Musikinstrumentenversicherung an.  Angebot anfordern  

 

 

 

Wir benutzen Cookies
Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und an Dritte in Ländern, in denen kein angemessenes Datenschutzniveau vorliegt und von diesen verarbeitet wird, z. B. die USA. Ihre Einwilligung ist stets freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und kann jederzeit über den Link am Ende der Seite abgelehnt oder widerrufen werden.