Vermögensschaden

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Tätige aus dem Dienstleistungssektor, insbesondere für Personen und Institutionen, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend oder beurkundend für andere tätig werden.

 

 

 

 
 
 
 

Zielgruppen für die Vermögensschaden-Haftpflchtversicherung:

  • Unternehmensleiter und Leitende Angestellte
  • je nach Stellung in der Behörde: Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
  • Dienstleistungsunternehmen
  • Gutachter und Sachverständige
  • Heilwesen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege
  • Immobilien- und Wohnungswirtschaft
  • Insolvenz- und Zwangsverwaltungen
  • Berater in Nachlass- und Vormundschaftssachen
  • Autoren, Journalisten, Zeitschriften, Hör-und Fernsehfunk
  • Rechtsanwälte, Notare
  • Unternehmensberater
  • Vereine und Verbände

 

 

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Prüfung der Haftungsfrage
  • Freistellung von Ansprüchen
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen
  • Führung und Kostenübernahme eines Prozesses

 

 

Highlights:

  • Variable Anpassung des Versicherungsschutzes an die individuellen Bedürfnisse des Dienstleisters
  • Flexible und bedarfsgerechte Konditionen (z. B. bei gewünschter Höhe der Versicherungssumme und des Selbstbehaltes)

 

 

Beispiele aus der Praxis:

 Unternehmensleiter und Leitende Angestellte (D&O Versicherung)

  • Falschverwendung von Fördermitteln / Rückforderung von Fördermitteln
  • Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen
  • Bürgschaft ohne Gesellschafterbeschluss
  • Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Markenrechte
  • Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst

  • ungerechtfertigte Verweigerung oder Entziehung von Konzessionen
  • ungerechtfertigte Betriebsschließung
  • unrichtige Beglaubigungen

Dienstleistungsunternehmen (z.B. Buchführungshelfer, Reisebüro, Detektei)

  • Fehlerhafte Lohnabrechnung, z.B. durch Falschberechnung der abzuführenden
    Sozialversicherungsbeiträge oder fehlende Prüfung der Beitragspflicht
  • Buchung einer Fahrt bei dem Reiseunternehmer unter falschem Datum
  • Fehler bei der Ermittlung einer Person führt zur Klage gegen den Falschen und somit
    zu unnötigen Anwalts- und Prozesskosten

 Gutachter und Sachverständige

  • Fehler bei Beprobung, Schätzungen oder Bewertungen
  • fehlerhafte Beschaffenheits-, Eigenschafts- und Funktionsuntersuchungen

Heilwesen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege/ Ärzte

  • Fehler im Abrechnungsverkehr mit Sozialversicherungsträgern (Pflegeversicherung,
    Berufsgenossenschaften, Krankenkassen usw.)
  • unwirtschaftliche Auftragsüberweisung zur Diagnostik und Therapie

Immobilien-und Wohnungswirtschaft (z.B Grundstücksmakler, Hausverwalter)

  • Vermittlung eines zu Bauzwecken ungeeigneten Grundstücks
  • Verjährenlassen von Mietforderungen
  • Nichtausschöpfung gesetzlicher Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Nichtgeltendmachung des Vermieterpfandrechtes

Insolvenz- und Zwangsverwaltungen

  • Irrtümliche Anerkennung von Rangvorschriften
  • Unterlassener Widerspruch gegen fehlerhaften Grundsteuerbescheid

Autoren, Journalisten, Zeitschriften, Hör-und Fernsehfunk

  • Verletzung des Persönlichkeitsrechts
  • Haftpflichtansprüche wegen Verwendung von Bildern ohne Genehmigung des
    Abgebildeten

Rechtsanwälte und  Notare

  • Frist- und Terminversäumnisse
  • Verspäteter Antrag in Vollstreckungssachen
  • Erstellung nichtiger Urkunden wegen Verletzung von Formvorschriften

Unternehmensberater

  • Fehlerhafte Standortanalyse
  • Fehlende / nicht erforderliche Audits

 Vereine und Verbände

  • Mangelhafte Vertretung der Mitgliederinteressen
  • Versäumung von Verjährungs- und Rechtsmittelfristen
  • mangelhafte Rechtsvertretung der Mitglieder

 

 

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