IT Versicherung

Daten erfordern einen sensiblen Umgang. Schon kleinste Fehler können nachhaltige Auswirkungen haben. Ob beim Entwickeln und Implementieren von Software oder der Verwaltung und Versendung von Daten: Als IT-Spezialist haben Sie ein branchenspezi­fisches Risiko, für welches Sie in der Regel mit Ihrem gesamten Vermögen haften.

Die IT-Policen bieten Ihnen jeweils eine auf die IT-Branche zugeschnittene IT-Haftpflichtversicherung an, die u.a. folgende Risiken abdeckt:

 

 
 
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Der Versicherungsschutz umfasst folgende Tätigkeiten:

Wir versichern neben den gesetzlichen Haftpflichtansprüchen auch vertragliche Haftpflichtansprüche aus dem gesamten Leistungsspektrum eines IT- oder Telekommunikationsexperten (Personen-, Sach- und Vermögensschäden). Eine beispielhafte Aufzählung der versicherten Tätigkeitsbereiche finden Sie nachfolgend:

  • Softwareherstellung, -handel, -implementierung, -pflege
  • Hardwarehandel, -installation
  • IT-Beratung, -Organisation, -Schulung
  • Netzwerkplanung, -installation, -management
  • Internet-Providing-Dienste, Webdesign
  • Betrieb von Rechenzentren
  • Datenerfassung und -bearbeitung, Telekommunikationsdienstleistungen

 

 

Versicherte Risiken:

Die IT-Haftpflichtversicherung übernimmt nicht nur die Zahlung berechtigter Schadenersatzansprüche, sondern unterstützt Sie auch bei der Abwicklung berechtigter sowie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Das bedeutet z.B., dass wir Sie bei Vergleichsverhandlungen begleiten und erforderliche Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten übernehmen.

Für individuellen Versicherungsschutz lassen sich folgende Bausteine kombinieren:

  • Vermögensschadenhaftpflicht (VSH)
  • Betriebshaftpflicht (BHV)
  • Zusatzschutz für Eigenschaden bei Rücktritt des Auftraggebers (RPC)
  • Zusatzschutz Projektverträge (ZPV)
  • Besondere Eigenschadendeckung für Datenrisiken (Data Risks)

Nach den Erfahrungen unserer Schadenexperten werden IT-Unternehmen häufig mit folgenden unangenehmen Situationen konfrontiert:

  • Der gelieferte Service entspricht nicht den Erwartungen des Kunden
  • Zugesagte Verfügbarkeiten wie z. B. Rechenzentrumsdienstleistungen werden nicht eingehalten
  • Der Zeitrahmen kann nicht eingehalten werden
  • Das empfohlene EDV-System entspricht nicht den Bedürfnissen des Kunden
  • Im Rahmen eines Projektes gehen Daten verloren
  • Neu implementierte Systeme funktionieren nicht
  • Die Website enthält nicht lizenziertes Material (Logos, Bilder etc.)
  • Dem Kunden entsteht im Rahmen des Projektes ein Schaden aufgrund eines Virus, Trojaners etc.
  • Der Kunde verklagt den Berater, da die vertraglich vereinbarten Ziele nicht erfüllt wurden

 

 

Versicherte Personen:

Versicherungsschutz besteht für Sie und Ihre Firma. Dabei sind automatisch mitversichert:

  • Mitglieder der Geschäftsführung des Versicherungsnehmers
  • Angestellte Mitarbeiter des Versicherungsnehmers
  • Freie Mitarbeiter des Versicherungsnehmen

Das sind in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederte natürliche Personen, soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden.

  • In den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen, Praktikanten und Werksstudenten

  • Wir bieten dem Versicherungsnehmer auch dann Versicherungsschutz, wenn er sich zur Auftragserledigung eines Subunternehmers bedient

 

 

Schadenbeispiele aus der Praxis:

Virus

Der Versicherungsnehmer erhielt vom Auftraggeber den Auftrag eine neue Software zu installieren und Anpassungen durchzuführen. Der Versicherungsnehmer loggte sich mit seinem Notebook für die Arbeiten in das Firmennetz des Industriebetriebes ein. 3 Stunden später waren die Rechner des Industrieunternehmens aufgrund eines Virus ausgefallen, 3 Tage Betriebsstillstand der Rechner waren die Folge. Mitarbeiter mussten beurlaubt werden. Der Virus wurde auf dem Notebook des Versicherungsnehmers sowie auf einem 2.Rechner des Versicherungsnehmers gefunden. Beide Rechner der Versicherungsnehmers hatten kein Virenschutzprogramm.

IT-Haftung

Der Versicherungsnehmer erhielt einen Auftrag für die Erstellung eines Ausgabe-und Übergabeprogramms. Finanzdaten des Kunden sollten ohne Benutzereingriff an die zentrale Finanzbuchhaltung übergeben werden. Die offenen Posten sollten bei der Datenübergabe abgefragt und an die einzelnen Niederlassungen übermittelt werden. Durch fehlerhaft programmierte Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung wurden bei der Verrechnung von Eingangsrechnungen die Gutschriftbeträge nicht berücksichtigt und  bei der Verbuchung von Sammelrechnungen die Monatsabgrenzung nicht beachtet.

 

Lassen Sie sich unverbindlich beraten und Ihren Versicherungsschutz von uns überprüfen. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an: Telefon: 03461-5479267

Ihr UVD-Team

 

 

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