Privathaftpflicht & Co

Die Privathaftpflicht schützt vor Schadensersatzforderungen.

Wer einem Dritten vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, ist zum Ersatz verpflichtet. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden handelt.

 

 

 

 
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Wovor schützt die Privathaftpflicht?

Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen. Berechtigte Ansprüche werden reguliert, unberechtigte abgewehrt. Die Privat-Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Die Haftungsgrundlage ergibt sich aus § 823 BGB und die Höhe der Entschädigung und die Dauer der Zahlungen werden nicht begrenzt. Eine Verpflichtung zur Entschädigung kann schnell zum finanziellen Ruin führen.

 

 

Wer ist in der Haftpflichtversicherung mitversichert?

Der Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht ist recht weit gefasst. Bei einem Familienvertrag sind immer der Versicherungsnehmer, sein Lebenspartner und Kinder mitversichert.

Die Kinder des Versicherungsnehmers bleiben in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, bis sie die erste Ausbildung oder das Erststudium abgeschlossen haben und eine dauerhafte Tätigkeit aufnehmen. Außerdem gelten Kleintiere mitversichert.

Zu diesen gehören unter anderem Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel, Katzen und andere zahme Kleintiere. Je nach Gesellschaft können auch Ziegen und Schafe mitversichert gelten, wenn sie nur als Luxustiere ohne landwirtschaftliche Nutzung gehalten werden.

Für Hunde und Pferde muss aber eine separate Versicherung abgeschlossen werden.

 

 

Gibt es Erweiterungen des Versicherungsschutzes in der Haftpflichtversicherung?

Die meisten Versicherungsgesellschaften erweitern den Versicherungsschutz in der Privat-Haftpflichtversicherung um einige Punkte.

So ist in der Regel automatisch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für das selbst genutzte Einfamilienhaus enthalten, außerdem eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zu einer bestimmten Bausumme.

Einige Anbieter schließen zusätzlich auch eine Haftpflichtversicherung für einen Öltank ein. Auch dafür gelten aber gewisse Höchstgrenzen, die eingehalten werden müssen (je nach Anbieter zwischen 3.000 l und 10.000 l Fassungsvermögen).

 

 

Was ist die Forderungsausfalldeckung?

Die Forderungsausfalldeckung ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes, die immer sinnvoll ist.

Wenn dem Versicherungsnehmer ein Schaden von einem Dritten zugefügt wird, der nicht über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt, übernimmt die eigene Versicherung die Entschädigungsleistung und nimmt den Schadenverursacher in Regress.

Bei den meisten Gesellschaften gilt für diese Deckung eine Selbstbeteiligung von 2.500 €, damit nicht schon Kleinstschäden gemeldet werden.

 

 

Was sind Gefälligkeitsschäden?

Gefälligkeitsschäden sollten in der Privathaftpflichtversicherung auf jeden Fall mitversichert werden. Diese Schäden passieren, wenn der Versicherungsnehmer jemand einen Gefallen tun möchte.

Das klassische Beispiel ist der Fernseher, der beim Umzug eines Bekannten herunterfällt und dadurch beschädigt wird. Hier wollte der Versicherungsnehmer dem Bekannten behilflich sein und nach strenger Definition sind solche Schäden in der Privathaftpflichtversicherung nicht mitversichert.

 

 

Leistungsunterschiede der Versicherer

Die Privathaftpflichtversicherung wird von fast allen Versicherern angeboten und dementsprechend groß sind auch die Leistungsunterschiede. Es gibt unter anderem Tarife mit Selbstbeteiligung, Tarife mit Schadenfreiheitssystem und Premium-Tarife mit besonders vielen Einschlüssen. Nicht jede Erweiterung ist aber unbedingt sinnvoll, andere sind absolut notwendig.

Wir beraten Sie bei der Auswahl der richtigen Versicherungssumme und den entsprechenden Zusatzdeckungen, die Sie in Ihrer persönlichen Situation benötigen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Sie können uns aber auch eine Nachricht über unser Kontaktformular hinterlassen, wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen, um alles Weitere zu klären.

Lassen Sie sich von uns unabhängig beraten.

 

 

 

 
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